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Mittel- und Osteuropa

Willkommen auf den Mittel- und Osteuropa-Seiten des FIA-Leitfadens zur Verwendung des Parkausweises für Behinderte. Derzeit liegen uns Informationen zu acht Ländern vor. Lesen Sie diese Seite und klicken Sie dann auf das Land, in das Sie reisen möchten

 

Mittel- und osteuropäische Länder haben keine internationalen Vereinbarungen zur Unterstützung der Gegenseitigkeit zugunsten von Inhabern eines Parkausweises für Behinderte unterzeichnet. Etliche kennen den Parkausweis eines Besuchers an, andere hingegen nicht. Näheres hierzu finden Sie unter der Überschrift „Wo gilt Ihr Parkausweis?“.

 


„Ihr Parkausweis ist in _ _ gültig“ bedeutet, dass die gegenseitige Anerkennung von einem FIA-Mitgliedsclub oder Regierungsexperten bzw. von beiden bestätigt wurde.


„Wir können Ihnen nicht sagen, ob Ihr Parkausweis in _ _ gültig ist” bedeutet, dass wir keine Hinweise auf Gegenseitigkeit bekommen konnten. Sie sollten sich vor dem Parken vor Ort erkundigen.


„Ihr Parkausweis ist nicht in _ _ gültig” bedeutet, dass uns entsprechende Informationen vorliegen und Sie die im Leitfaden aufgeführten Parkerleichterungen nicht beanspruchen können. 

 

Wir empfehlen Ihnen folgendes Vorgehen:

  • Lesen Sie den entsprechenden Eintrag im Leitfaden.
  • Fragen Sie vor Ort, ob Ihr Parkausweis gültig ist. Sowohl Ortsansässige als auch die örtliche Polizei bzw. entsprechendes Parkplatzpersonal werden Ihnen gerne behilflich sein – scheuen Sie sich also nicht zu fragen.

In jedem Fall gilt: Vor Ort erkundigen, korrekt und sicher parken, Vorschriften beachten, gute Reise!


Arrow signAlbanien

Arrow signArmenien

Arrow signBosnien-Herzegowina

 

Arrow signMoldawien

Arrow signRussland

Arrow signSerbien

 

Arrow signTürkei

  
 

Hinweis: Wir haben die Informationen sorgfältig geprüft, übernehmen jedoch keine Verantwortung für fehlerhafte oder unvollständige Angaben. Prüfen Sie stets die Beschilderung der Parkplätze und erkundigen Sie sich vor Ort nach der Gültigkeit Ihres Parkausweises. Sie sollten die Parkerleichterung nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie sicher sind, dass Ihr Parkausweis anerkannt ist.


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