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Über Gegenseitigkeit

Gegenseitigkeit

 

Ein Land, das die Sonderparkgenehmigung eines Reisenden aus einem anderen Land bzw. Staat anerkennt und dem Besucher die gleichen Parkrechte wie seinen eigenen Bürgern zugesteht, handelt nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit. Zwei internationale Vereinbarungen ermutigen die Länder, den Parkausweis eines behinderten Besuchers anzuerkennen:

 

  • Die Mitgliedstaaten des Weltverkehrsforums (International Transport Forum, ITF) – die EU und der EWR, die USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan und Korea – haben grundsätzlich dem Prinzip der Gegenseitigkeit zugunsten ihrer behinderten Bürger zugestimmt. Demnach sollen „Menschen mit eingeschränkter Mobilität einen Ausweis erhalten (Parkausweis bzw. -erlaubnis) _ _ _ und mit diesem als Besucher aus einem Mitgliedstaat oder assoziierten Land die gleichen Parkerleichterungen eingeräumt bekommen wie einheimische Bürger“ (ECMT (jetzt ITF) Resolution Nr. 97/4).

  • EU- und EWR-Mitgliedstaaten wird die gegenseitige Anerkennung des entsprechend dem einheitlichen EU-Modell erstellten Parkausweises für Behinderte empfohlen, damit „der Inhaber eines solchen Ausweises die Parkerleichterungen nutzen kann, die mit dem Ausweis verbunden sind und die in dem Mitgliedstaat eingeräumt werden, in dem er sich gerade aufhält“ (Empfehlungen 98/376/EG und 2008/205/EG des Rates der Europäischen Union).

In beiden Fällen handelt es sich allerdings um Empfehlungen, die für das unterzeichnende Land nicht rechtsverbindlich sind. Daher besteht in einigen Ländern Gegenseitigkeit und in anderen nicht.  

Nach unserer Kenntnis gibt es keine internationalen Gegenseitigkeitsvereinbarungen unter den ITF-Staaten.  

Für Länder und Regionen, in denen die Gegenseitigkeit vollständig oder teilweise Anwendung findet, haben wir einen Hinweis für die örtliche Polizei und das Parkplatzpersonal (Druckversion).

Das hört sich alles recht kompliziert an. Wir hoffen jedoch, mit den einzelnen Länderbeiträgen mehr Klarheit zu schaffen.  

Sie sollten sich an dem jeweiligen Eintrag Ihres Reiselandes orientieren und sich vor Ort informieren, ob Sie mit Ihrem Parkausweis parken können. Sowohl Ortsansässige als auch die örtliche Polizei und Parkplatzpersonal werden Ihnen gerne behilflich sein – scheuen Sie sich nicht zu fragen.

In jedem Fall gilt: Vor Ort erkundigen, korrekt und sicher parken, Vorschriften beachten, gute Reise!


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