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Portugal

Portugal

Portugal hat den Parkausweis gemäß einheitlichem Gemeinschaftsmodell eingeführt


Parkplätze


Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet.

 

Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind.

 

Wo gilt Ihr Parkausweis?


Sie sind Portugiese und Inhaber eines Parkausweises

Ihr Parkausweis ist in den meisten EU/EWR-Mitgliedstaaten sowie in einigen anderen Ländern der Welt gültig.

 

Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist.

 

Portugal-Besucher

Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Ihr Parkausweis ist in Portugal gültig.

 

Besucher aus einem Nicht-EU/EWR-Land: Ihr Parkausweis ist in Portugal nicht gültig, jedoch können Sie einen Kurzzeitausweis beantragen.

 

Wenden Sie sich an folgende Adresse (auch per Fax):

INSTITUTO da MOBILIDADE e TRANSPORTES TERRESTRES

Av, das Forças Armadas, 40

1649-022 Lisboa

PORTUGAL

Fax: + 351 217 973 777

 

Parken auf Straßen


Parken Sie nicht im Parkverbot, außer wenn es sich um einen Notfall handelt bzw. nur für eine kurze Zeit ist und den Verkehr nicht behindert oder gefährdet.

 

Fahren oder parken Sie nicht in Fußgängerzonen.

 

Sie müssen auf gebührenpflichtigen Parkplätzen auch bezahlen und dürfen die bezahlte Parkdauer nicht überschreiten.

 

Die zeitliche Parkbeschränkung auf kostenlosen, jedoch zeitlich begrenzten Parkplätzen, gilt auch für Sie.

 

Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern


Es gibt keine Sonderregelungen für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Behinderten-Parkausweis.

 

Portugal-Besucher – gilt NUR für Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Drucken Sie den unten abgebildeten Hinweis aus und legen Sie ihn neben Ihren Parkausweis.

 

Portugal-Besucher – gilt NUR für Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Drucken Sie den unten abgebildeten Hinweis aus und legen Sie ihn neben Ihren Parkausweis

 

Click here to print notice

 

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