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Dänemark

Dänemark hat den Parkausweis gemäß einheitlichem Gemeinschaftsmodell eingeführt


Parkplätze


Die für Inhaber eines Parkausweises vorgesehenen Parkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet.

 

Parken Sie nicht auf Parkplätzen, die mit einem Namen oder einem Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet sind.

 

Wo gilt Ihr Parkausweis?

 

Sie sind Däne und Inhaber eines Parkausweises

Ihr Parkausweis ist in den meisten EU/EWR-Mitgliedstaaten sowie in einigen anderen Ländern der Welt gültig.

 

Lesen Sie im entsprechenden Ländereintrag nach, ob Ihr Parkausweis gültig ist.

 

Dänemark-Besucher

Besucher aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat: Ihr Parkausweis ist in Dänemark gültig.

 

Besucher aus einem Nicht-EU/EWR-Land: Ihr Parkausweis ist in Dänemark gültig.

 

Wenn Sie Parkerleichterungen nutzen, müssen Sie eine Parkscheibe gut sichtbar im Fahrzeug anbringen. 

 

Parken auf Straßen


Sie dürfen bis zu 15 Minuten im Parkverbot parken, vorausgesetzt Sie behindern oder gefährden damit nicht den Verkehr.

 

Fahren oder parken Sie nur in Fußgängerzonen, wenn örtliche Sondergenehmigungen dies ausdrücklich erlauben. Beachten Sie die Beschilderung oder erkundigen Sie sich vor Ort.

 

In einigen Gegenden müssen Sie für das Parken bezahlen und dürfen die bezahlte Parkdauer nicht überschreiten. Beachten Sie die Hinweisschilder oder erkundigen Sie sich vor Ort.

 

In einigen Gegenden dürfen Sie ohne zeitliche Beschränkung auf kostenpflichtigen Parkplätzen parken, wenn Sie für die Höchstparkdauer bezahlen. Beachten Sie die Beschilderung oder erkundigen Sie sich vor Ort.

 

Auf kostenfreien Kurzparkplätzen können Sie

  • bis zu einer Stunde parken, wenn die zugelassene Höchstparkdauer 15-30 Minuten beträgt
  • unbegrenzt parken, wenn die zugelassene Höchstparkdauer eine, zwei oder drei Stunden beträgt

Parken auf Parkplätzen/in Parkhäusern


Einige Parkplätze/Parkhäuser erlauben Fahrzeugen mit sichtbar angebrachtem Behinderten-Parkausweis kostenfreies Parken. Beachten Sie die Parkhinweise bzw. fragen Sie das Parkplatz-/Parkhauspersonal.

 

Dänemark-Besucher: Drucken Sie den unten abgebildeten Hinweis aus und legen Sie ihn neben Ihren Parkausweis.

 

Klicken Sie hier, um den Hinweis zu drucken

Dänemark-Besucher: Drucken Sie den unten abgebildeten Hinweis aus und legen Sie ihn neben Ihren Parkausweis

 

Click here to print notice

 

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